AGB Tauchkurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für PADI-Tauchkurse
Andrea Mehnert, Aquakadabra Tauchsportcenter
Am Dürren Berg 7, 97270 Kist
Stand: 18. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über PADI-Tauchkurse zwischen Andrea Mehnert, Aquakadabra Tauchsportcenter (nachfolgend „Tauchschule“) und ihren Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“). Das umfasst Einsteigerkurse, Aufbaukurse, Spezialkurse und Weiterbildungen nach PADI-Standards.
(2) Die Tauchschule bildet nach den Standards der Professional Association of Diving Instructors (PADI) aus. Die Standards beschreiben, wie die Tauchschule ausbildet. Welche Anforderungen der Teilnehmer selbst erfüllen muss (Mindestalter, Schwimmnachweis, Leistungsnachweise, Fristen), steht in der Kursbeschreibung des jeweiligen Kurses.
(3) Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Buchung persönlich oder telefonisch erfolgt.
(4) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Kurse auf der Website und in Prospekten ist kein verbindliches Angebot. Kurse werden nur nach persönlicher oder telefonischer Rücksprache mit der Tauchschule gebucht.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Tauchschule die Buchung in Textform (E-Mail genügt) bestätigt.
(3) Die Buchungsbestätigung enthält: den gebuchten Kurs, den Leistungsumfang, den Preis, die Zahlungsbedingungen und – wenn vereinbart – die Kurstermine.
(4) Die Zahl der Plätze pro Kurs ist begrenzt. Plätze werden in der Reihenfolge der Buchungsbestätigungen vergeben.
(5) Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag mit einem gesetzlichen Vertreter geschlossen (§ 17).
§ 3 Ausbildungsleistungen
(1) Inhalt, Umfang und Ablauf des Kurses ergeben sich aus der Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
(2) Je nach Kurs gehören dazu: PADI-eLearning oder andere Lernmaterialien, Theorieprüfungen, Ausbildung im Schwimmbad oder begrenzten Freiwasser, Freiwassertauchgänge, Fertigkeitsnachweise und die Beantragung des PADI-Brevets. Welche dieser Leistungen im Preis enthalten sind, steht in der Kursbeschreibung.
(3) Die Ausbildung führen PADI-Tauchlehrer oder PADI-Professionals durch, die für den jeweiligen Kurs berechtigt sind.
(4) Die Tauchschule schuldet die sorgfältige Durchführung der Ausbildung. Sie schuldet nicht den Ausbildungserfolg und nicht das Brevet.
(5) Treffpunkt ist die Tauchschule in Kist, soweit die Buchungsbestätigung nichts anderes nennt. Die Anfahrt zu Tauchplätzen und Schwimmbädern organisiert und zahlt der Teilnehmer selbst, wenn die Kursbeschreibung keinen Transport vorsieht.
§ 4 Abschluss und PADI-Brevetierung
(1) Ein PADI-Kurs ist abgeschlossen, wenn der Teilnehmer alle Leistungsanforderungen des Kurses erfüllt hat. Diese Anforderungen stehen in der Kursbeschreibung.
(2) Ob eine Anforderung erfüllt ist, entscheidet der verantwortliche PADI-Tauchlehrer.
(3) Die Zahlung des Kurspreises allein begründet keinen Anspruch auf das Brevet.
(4) Erfüllt der Teilnehmer eine Anforderung nicht, kann er die Übung wiederholen. Soweit im Kurspreis enthaltene Übungstermine nicht ausreichen, sind zusätzliche Termine kostenpflichtig. Die Preise dafür stehen in der Preisliste. Zusätzliche Termine finden nur statt, wenn der Teilnehmer sie vorher ausdrücklich bucht.
(5) Nach erfolgreichem Abschluss beantragt die Tauchschule das PADI-Brevet. Die Brevetierungsgebühr ist im Kurspreis enthalten, soweit die Kursbeschreibung nichts anderes sagt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 50 % des Kurspreises fällig. Der Rest ist spätestens am ersten Ausbildungstag vor Beginn fällig. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind möglich.
(3) Ist PADI-eLearning Teil des Kurses, wird der Zugang nach Eingang der Anzahlung freigeschaltet. Der Anteil des eLearning am Kurspreis ergibt sich aus der Preisliste und wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
(4) Bis fällige Zahlungen eingegangen sind, kann die Tauchschule die Teilnahme an Ausbildungseinheiten verweigern.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnkosten werden nur in tatsächlich entstandener Höhe berechnet.
§ 6 Absage durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann einen gebuchten Kurs jederzeit absagen. Die Absage muss in Textform erfolgen (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zugang bei der Tauchschule.
(2) „Kursbeginn“ im Sinne dieser AGB ist der erste in der Buchungsbestätigung genannte Ausbildungstermin. Die Freischaltung des eLearning ist kein Kursbeginn.
(3) Sagt der Teilnehmer ab, kann die Tauchschule folgende Pauschale als Ersatz verlangen:
| Zugang der Absage | Pauschale |
|---|---|
| bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn | 20 % des Kurspreises |
| 6 Kalendertage bis 24 Stunden vor Kursbeginn | 50 % des Kurspreises |
| weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder Nichterscheinen | 80 % des Kurspreises |
(4) Die Pauschalen berücksichtigen, was die Tauchschule durch die Absage üblicherweise spart (Brevetierungsgebühr, Füllungen, Eintritte) und wie wahrscheinlich sie den Platz noch anderweitig vergeben kann.
(5) Der Teilnehmer kann nachweisen, dass der Tauchschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dann schuldet er nur den tatsächlichen Schaden. Kann die Tauchschule den Platz noch vergeben, berechnet sie keine Pauschale.
(6) Ein bereits freigeschalteter eLearning-Zugang wird zusätzlich mit dem in der Preisliste ausgewiesenen eLearning-Preis berechnet. Die Gebühr ist mit der Freischaltung an PADI gezahlt und wird nicht erstattet. Der Zugang bleibt dem Teilnehmer erhalten.
(7) Die Tauchschule verrechnet geleistete Zahlungen mit den Beträgen nach Absatz 3 und 6. Ein Guthaben erstattet sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Absage.
(8) Soweit ausnahmsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§ 19), bleibt es von dieser Regelung unberührt.
§ 7 Krankheit und Umbuchung
(1) Kann der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen einen Ausbildungstermin nicht wahrnehmen, informiert er die Tauchschule so früh wie möglich.
(2) Einzelne Termine können nach Verfügbarkeit kostenfrei umgebucht werden, wenn die Absage mindestens 48 Stunden vorher zugeht. Bei kürzerer Frist oder Nichterscheinen gilt der Termin als wahrgenommen; ein Ersatztermin ist kostenpflichtig nach Preisliste. Weist der Teilnehmer eine Erkrankung durch ärztliches Attest nach, bleibt die Umbuchung kostenfrei.
(3) Bereits erfolgreich abgeschlossene Kursbestandteile werden angerechnet, soweit die Kursbeschreibung für den Kurs keine Frist für den Abschluss nennt oder diese Frist noch nicht abgelaufen ist.
§ 8 Dauer und Abschlussfrist
(1) Der Teilnehmer soll den Kurs innerhalb von zwölf Monaten nach Kursbeginn abschließen.
(2) Nach PADI-Standards müssen bestimmte Kursbestandteile innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss durch die nächsten Bestandteile ergänzt werden. Welche das sind, steht in der Kursbeschreibung. Läuft die Frist ab, müssen diese Bestandteile wiederholt werden. Die Wiederholung ist kostenpflichtig nach Preisliste, wenn der Teilnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.
(3) Bezahlte, aber noch nicht erbrachte Leistungen verfallen nicht durch Zeitablauf. Sie können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren in Anspruch genommen werden. Die Tauchschule bietet dafür Termine nach Verfügbarkeit an.
(4) Kann die Tauchschule den Kurs aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht innerhalb von zwölf Monaten abschließen, trägt sie die Kosten etwaiger Wiederholungen nach Absatz 2.
§ 9 Gesundheit und Tauchtauglichkeit
(1) Vor der ersten praktischen Ausbildungseinheit füllt der Teilnehmer den PADI-Gesundheitsfragebogen (Diver Medical) vollständig und wahrheitsgemäß aus.
(2) Beantwortet er eine Frage mit „Ja“, braucht er vor Beginn der praktischen Ausbildung eine ärztliche Freigabe auf dem PADI-Formular. Die Kosten dafür trägt der Teilnehmer.
(3) Für bestimmte Kurse kann die Tauchschule eine tauchsportärztliche Untersuchung verlangen. Das steht dann in der Kursbeschreibung.
(4) Ändert sich der Gesundheitszustand während des Kurses so, dass die Antworten im Fragebogen nicht mehr stimmen, teilt der Teilnehmer dies vor dem nächsten Tauchgang mit.
(5) Für Einsteigerkurse muss der Teilnehmer schwimmen können. Der Nachweis (200 m Schwimmen oder 300 m Schnorcheln ohne Zeitlimit und 10 Minuten Wassertreten oder Treibenlassen) wird zu Kursbeginn erbracht. Ohne Nachweis ist keine Freiwasserausbildung möglich.
(6) Bestehen konkrete Zweifel an der Tauchtauglichkeit, kann die Tauchschule die praktische Ausbildung bis zur Klärung aussetzen. Entstehen dadurch Verzögerungen, gilt § 8.
§ 10 Sicherheit
(1) Tauchen ist mit körperlichen Anforderungen und besonderen Risiken verbunden. Der Teilnehmer wird darüber vor Kursbeginn informiert.
(2) Der Teilnehmer hält sich an die Sicherheitsanweisungen des verantwortlichen Tauchlehrers und an die im Kurs vermittelten Sicherheitsregeln. Insbesondere:
- Er wendet die gelernten Sicherheitsverfahren an.
- Er beachtet seine körperlichen und taucherischen Grenzen und sagt, wenn er sich nicht wohlfühlt.
- Er meldet Ausrüstungsmängel sofort.
- Er führt den Buddy-Check vor jedem Tauchgang durch.
- Er ändert den vorgesehenen Ablauf nicht eigenmächtig.
- Er gefährdet andere nicht.
(3) Wer unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Tauchtauglichkeit beeinträchtigen, darf nicht tauchen.
(4) Der verantwortliche Tauchlehrer kann einen Tauchgang aus Sicherheitsgründen jederzeit abbrechen oder nicht beginnen lassen. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an; § 13 gilt entsprechend.
§ 11 Ausschluss von der Ausbildung
(1) Verstößt der Teilnehmer gegen Sicherheitsanweisungen, kann der Tauchlehrer ihn von der laufenden Ausbildungseinheit ausschließen. Bei leichteren Verstößen erhält der Teilnehmer vorher eine Ermahnung.
(2) Bei einem schweren Sicherheitsverstoß oder bei Gefährdung anderer kann der Ausschluss ohne Ermahnung erfolgen.
(3) Vom gesamten Kurs kann die Tauchschule den Teilnehmer nur aus wichtigem Grund ausschließen, insbesondere bei wiederholten Sicherheitsverstößen trotz Ermahnung, bei einem schweren Verstoß nach Absatz 2 oder bei falschen Angaben im Gesundheitsfragebogen.
(4) Finanzielle Folgen eines Ausschlusses vom gesamten Kurs: Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu bezahlen. Für nicht erbrachte Leistungen erstattet die Tauchschule den anteiligen Kurspreis. Abgezogen werden Kosten, die bereits angefallen sind und nicht mehr gespart werden können (eLearning-Zugang, Brevetierungsgebühr). Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausschluss.
(5) Der Ausschluss von einer einzelnen Ausbildungseinheit hat keine finanziellen Folgen. Der Teilnehmer holt die Einheit zu einem Ersatztermin nach; § 7 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 12 Tauchausrüstung
(1) Soweit im Kurs enthalten, stellt die Tauchschule die Ausrüstung. Sie wird nach Herstellervorgaben gewartet und in gebrauchsfähigem Zustand übergeben.
(2) Der Teilnehmer behandelt die Ausrüstung sorgfältig, nutzt sie nur für die Ausbildung und gibt sie gereinigt zurück, soweit vereinbart.
(3) Vor jedem Tauchgang kontrolliert der Teilnehmer die Ausrüstung im Rahmen des Buddy-Checks. Mängel meldet er sofort dem Tauchlehrer.
(4) Für Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung haftet der Teilnehmer, wenn er sie verschuldet hat. Ersetzt wird der Zeitwert, nicht der Neupreis. Für normale Abnutzung haftet er nicht.
(5) Die Verantwortung der Tauchschule für Wartung und Zustand der Ausrüstung bleibt bestehen.
§ 13 Ausfall und Verschiebung von Terminen
(1) Ausbildungstauchgänge finden nur statt, wenn der verantwortliche Tauchlehrer die Bedingungen für sicher hält. Bei ungeeignetem Wetter, schlechter Sicht, Strömung, Gewitter, zu niedriger Wassertemperatur, behördlichen Sperrungen oder Krankheit des Tauchlehrers kann die Tauchschule einen Termin verschieben.
(2) Die Tauchschule informiert so früh wie möglich und bietet einen Ersatztermin an. Der Ersatztermin ist kostenfrei.
(3) Kommt innerhalb von drei Monaten kein Ersatztermin zustande, den der Teilnehmer wahrnehmen kann, erstattet die Tauchschule auf Wunsch den Preisanteil der nicht erbrachten Leistung. Der Teilnehmer kann stattdessen den Kurs später fortsetzen (§ 8 Abs. 3).
(4) Sagt die Tauchschule einen Kurs ganz ab, bevor er begonnen hat (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl), erstattet sie alle Zahlungen vollständig. Das gilt auch für ein bereits freigeschaltetes eLearning. Die Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Kursbeginn.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben bestehen.
§ 14 Haftung der Tauchschule
(1) Die Tauchschule haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.
(2) Für sonstige Schäden haftet sie unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sie für sonstige Schäden begrenzt auf den Schaden, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für diesen Vertrag typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für sonstige Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien bleibt unberührt.
(6) Dass der Teilnehmer die Risiken des Tauchens kennt und PADI-Risikoerklärungen unterschreibt, schränkt die Haftung der Tauchschule nach dieser Vorschrift nicht ein.
§ 15 Persönliche Gegenstände
(1) Der Teilnehmer bewahrt seine Gegenstände selbst auf. Die Tauchschule übernimmt keine Verwahrung, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Für Verlust oder Beschädigung haftet die Tauchschule nur nach § 14.
§ 16 Versicherung
(1) Die Tauchschule empfiehlt eine Tauchunfallversicherung, die Druckkammerbehandlung, Bergung und tauchmedizinische Behandlung abdeckt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten im Ausland oft nicht vollständig.
(2) Der Teilnehmer prüft selbst, ob und in welchem Umfang er versichert ist.
(3) Die Empfehlung ändert nichts an der Haftung der Tauchschule nach § 14.
§ 17 Minderjährige
(1) Minderjährige können an den PADI-Kursen teilnehmen, für die sie das Mindestalter erreicht haben. Das Mindestalter steht in der Kursbeschreibung.
(2) Vertragspartner ist ein gesetzlicher Vertreter. Er haftet für den Kurspreis.
(3) Ein gesetzlicher Vertreter unterschreibt den Gesundheitsfragebogen, die PADI-Teilnehmererklärungen und – bei Bedarf – die Einwilligung zur Datenverarbeitung mit.
(4) Für Minderjährige gelten die PADI-Beschränkungen zu Tiefe, Tauchpartner und Aufsicht. Sie stehen in der Kursbeschreibung.
§ 18 PADI-Ausbildungsunterlagen
(1) Vor der ersten praktischen Ausbildungseinheit müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen: der PADI-Gesundheitsfragebogen, falls nötig die ärztliche Freigabe, die PADI-Erklärung zu sicheren Tauchpraktiken, die PADI-Risiko- und Teilnehmererklärung des Kurses sowie bei Minderjährigen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
(2) Die Tauchschule verwendet die PADI-Formulare in der jeweils gültigen Fassung. Sie dienen der Dokumentation nach PADI-Standards.
(3) Die Haftung der Tauchschule richtet sich allein nach § 14. Erklärungen in PADI-Formularen, die weiter gehen, gelten zwischen Teilnehmer und Tauchschule nicht.
(4) Solange die Unterlagen fehlen, findet keine praktische Ausbildung statt. Dadurch ausgefallene Termine behandelt die Tauchschule wie eine Absage des Teilnehmers nach § 7 Abs. 2.
§ 19 Widerrufsrecht
(1) Alle Kurse werden mit festen Terminen gebucht. Bucht ein Verbraucher telefonisch oder per E-Mail, besteht deshalb kein Widerrufsrecht. Grund ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB: Freizeitdienstleistungen für einen bestimmten Termin sind vom Widerruf ausgenommen.
(2) Die Tauchschule weist vor der Buchung auf den Ausschluss des Widerrufsrechts hin und wiederholt den Hinweis in der Buchungsbestätigung.
§ 20 Datenschutz
(1) Die Tauchschule verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertrags, zur Dokumentation der Ausbildung und zur Beantragung des Brevets. Dafür übermittelt sie Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse und Kursdaten an PADI.
(2) Gesundheitsdaten aus dem Gesundheitsfragebogen verarbeitet die Tauchschule nur mit gesonderter Einwilligung des Teilnehmers. Diese wird auf dem Fragebogen eingeholt.
(3) Alle weiteren Informationen, insbesondere zu Speicherdauer, Empfängern und Rechten des Teilnehmers, stehen in der Datenschutzerklärung der Tauchschule.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates anwendbar.
(2) Die Tauchschule nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Andrea Mehnert, Aquakadabra Tauchsportcenter, Am Dürren Berg 7, 97270 Kist · Stand: 18. Oktober 2026
Tel. +49 9306 8543 · info@aquakadabra.de · https://aquakadabra.info/agb